Shagya-Zucht Itzbacher Hof


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Deckbedingungen

1.)

Die Decksaison beginnt am 1.Februar und endet am 30. September.

2.)

Es werden nur gesunde Stuten zur Bedeckung angenommen. Der Stutenhalter garantiert, dass seine Stute frei von ansteckenen Krankheiten ist und trägt dafür die Verantwortung. Bei Verdacht auf eine Krankheit kann der Hengsthalter die Stute auf Kosten des Stutenbesitzers untersuchen lassen. Stuten, die aus einem Bestand kommen, in dem in letzten Jahr Virusabort aufgetreten ist, können nicht zur Bedeckung angenommen werden.

3.)

Die Decktaxe beträgt für das Jahr 2011 für Ramiro, Tirkhan und Hadban jeweils:
- für Shagya-Araber, Anglo-Araber, Partbredaraber und Vollblutaraber 700,-€
- Haflinger und Reitpony auf Anfrage
- ab zwei Stuten 20% Nachlass auf die 2. Decktaxe

Ein Fohlen gilt als lebensfähig, wenn ess die ersten 24 Stunden überlebt und selbst stehen und saugen kann.

4.)

Sollte die Stute güst bleiben, kann sie im kommenden Jahr von einem gestütseigenen Hengst nachgedeckt werden.
Sollte es wieder zu keiner Trächtigkeit kommen, so verfällt die Decktaxe.

5.)

Die Decktaxe ist bei Abholung der Stute fällig. Der Deckschein wird erst nach restloser Bezahlung ausgehändigt.

6.)

Das Pensionsgeld beträgt pro Tag:
- Einzelstuten 8,50,-€
- Stuten mit Fohlen bei Fuß 12,-€

7.)

Es ist eine Cervix-Tupferprobe (die nicht älter als 21 Tage sein darf) erforderlich für
- güste Stuten
- Stuten, die ein Fohlen bei Fuß haben, welches älter als 2 Monate ist.

8.)

Kosten für eventeuell notwendige Follikelkontrollen, Ultraschall und sonstige tierärztliche Bemühungen werden gesondert verrechnet.

9.)

Bei Ankunft der Stute ist der Equidenpass mit Impfeintragung, die Cervix-Tupferprobe (falls erforderlich) sowie eine Kopie des Abstammungsnachweises vorzulegen.

10.)

Für das Wohl der Stute und dem eventuell dazugehörigen Fohlen wird nach bestem Wissen und Gewissen Sorge getragen.
Der Hengsthalter übernimmt jedoch keine Haftung für Tod, Beschädigung oder Minderwert der Gastpferde, gleich welcher Ursache.

Diese allgemeinen Bedingungen werden dem Stutenhalter oder dessen Beauftragten spätestens bei Ankunft der Stute ausgehändigt.
Sie gelten als anerkannt, sobald die Stute im Gestüt aufgestellt wird.


Deckbedingungen


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